Mit dem Ihrem Nachlass die Zukunft der Wälder in Baden-Württemberg sichern – das lässt sich durch ein Testament zugunsten der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Baden-Württemberg e.V. realisieren. Als anerkannter Naturschutzverband setzen wir uns seit Jahrzehnten für klimastabile Mischwälder und Waldpädagogik in der Region ein.
Da wir als gemeinnütziger Verein anerkannt sind, sind testamentarische Zuwendungen (Erbschaften oder Vermächtnisse) in der Regel von der Erbschaftsteuer befreit. Ihr Vermächtis kann also direkt in unsere Naturschutz- und Bildungsarbeit fließen. Sie können die SDW BW dabei entweder als Erbin (Gesamtrechtsnachfolge oder Miterbin) einsetzen oder uns ein Vermächtnis (einen bestimmten Geldbetrag, Immobilien oder Sachwerte) zukommen lassen.
Ein so großer und persönlicher Schritt wie ein Testament will wohl überlegt sein. Gerne nehmen wir uns daher Zeit für ein Gespräch, um Fragen zu klären und Sie zu Verwendungzwecken, Zuwendungsarten, Formulierungen und rechtlichen Rahmenbedingungen ausführlich und vertrauensvoll zu informieren.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:
Telefon: 0711 - 61 60 32 oder
per E-Mail: info(at)sdw-bw.de
Jede Zuwendung fließt direkt in den Schutz und Erhalt unserer heimischen Wälder oder die Förderung unserer waldpädagogischen Arbeit. Wenn gewünscht, können Sie mit einer Zweckbindung im Testament sicherstellen, dass Ihr hinterlassenes Vermögen ausschließlich für ein ganz bestimmtes Projekt oder Thema verwendet werden darf.